1) Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Ver-träge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kun-de“) und uns Dany Troy Kunstharzbeschichtung e.U hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebe-nen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäfts-beziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hin-gewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Be-trieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss ei-nes Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tä-tigkeit handelt. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.
1.3 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abwei-chende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.
2) Vertragsabschluss im Web-Shop/Fernabsatz
2.1 Die im Online-Shop des Lieferanten enthaltenen Produktbeschreibungen stellen kei-ne verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in unserem Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestell-prozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch postalisch, per E-Mail, per Fax, telefonisch gegenüber dem Lieferanten abgeben.
2.3 Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
• indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbe-stätigung in Textform (Whatsapp oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
• indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
• indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Liefe-rant das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ab-lehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklä-rung gebunden ist.
2.4 Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs eine Zahlungsart aus, indem er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zah-lungsauftrag an seinen Zahlungsdienstleister erteilt, das Geld unmittelbar auf das Konto des Verkäufers zu überweisen, erklärt der Verkäufer abweichend von Ziffer 2.3 schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem das Geld auf dem Konto des Verkäufers einlangt.
2.5 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Ange-bots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lieferanten wird der Vertragstext vom Lieferant gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Be-stellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zuge-schickt.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Liefe-ranten kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienerfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Be-stellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mit-tels der üblichen Bedienerfunktionen korrigiert werden.
2.8 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und au-tomatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lieferant versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lieferant oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum Vertragsabschluss
3.1 Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind frei-bleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spe-zifikationen mitgeteilt werden.
3.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestäti-gung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auf-tragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich an-nimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.
3.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt dies falls kein Vertrag zu-stande.
3.4 Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftrags-summe in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage [auch andere Frist möglich wie z.B. 14 Tage oder 2 Monate] ab Abgabedatum gebunden.
3.5 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unter-nehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Ma-terialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werk-stoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz, Maserung und Struktur u.ä.
4) Rücktrittsrecht
4.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn
1. der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unterneh-mers ist,
2. für den der Verbraucher unter den in Z. 2 genannten Umständen ein Angebot ge-macht hat,
3. der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmit-tel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesen-heit des Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder
4. der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von des-sen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt
5. der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden;
6. der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unter-nehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt
Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,
a. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Be-auftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Be-teiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlos-sen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt
d. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Un-ternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäfts-räumen geschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über
a. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Ver-langens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die außerhalb von Ge-schäftsräumen geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.
4.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus unseren Rücktrittsbelehrungen.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Angebote stehen allen Kunden mit einem Wohnsitz bzw Sitz in einem Mit-gliedstaat der Europäischen Union offen.
5.2 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthal-ten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der je-weiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
5.3 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag ge-gebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere be-triebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag sepa-rat zu bezahlen. Zu sonstigen allfälligen Kosten im Zusammenhang mit einer Montage sie Punkt 12 Mitwirkungspflicht [Gegebenenfalls streichen]
5.4 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
5.5 Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene Zahlungsmöglich-keiten zur Verfügung, die in unserem Online-Shop angegeben werden.
5.6 Ist Vorauskasse bei Kauf über den Online-Shop vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. [Gegebenenfalls adaptieren]
5.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts an-deres vereinbart ist. Der Lieferant behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschrei-tung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Lieferant den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
5.8 Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen wurden, sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – 50 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftrags-bestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungs-tag zu laufen. Weitere 30 % der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Anlieferung zu-rückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rech-nungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
5.9 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in ei-nem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
5.10 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Rest-schuld fällig.
5.11 Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminver-lustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
6) Reparaturen
6.1 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufe-nen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
7) Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angege-bene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Trans-aktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maß-geblich.
7.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferanten zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertre-ten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung ver-hindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vor-her angekündigt hatte.
7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Ver-braucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem be-stimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbrau-cher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vor-geschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändi-gung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Ver-braucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.
7.4 Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail/ Whatsapp, Facebook darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Lieferanten am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
8) Eigentumsvorbehalt
8.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
8.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der geliefer-ten Ware vor.
8.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbe-haltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entste-henden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswer-tes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Lieferanten ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt da-von unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferanten gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
9) Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:
9.1 Für Unternehmer
a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprü-che;
b. hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung;
c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Er-satzlieferung erfolgt.
9.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit of-fensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferanten hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Aus-wirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
9.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbei-ten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollie-ren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungsein-fluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelan-sprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
10) Haftung
Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzli-chen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.1. Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2. Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorste-hender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
10.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.
10.4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Na-turmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine ein Plan, eine Maßangabe oder Anwei-sung des Kunden als unrichtig, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verstän-digen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in ange-messener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
11) Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten und gewerbliche Schutzrechte
11.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung über-lassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verlet-zen. Der Kunde stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusam-menhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der In-halte des Kunden durch den Lieferanten diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsvertei-digung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist ver-pflichtet, dem Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
11.2 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung und die Planung und/oder design der Ware, so unterliegen sowohl Pläne, Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheber-rechtsgesetzes und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes. Jegliche Verwertung, Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung der Ware ohne Zustimmung des Verkäufers ist dem (potentiellen) Kun-den schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Der Verkäufer bleibt selbstverständlich auch berechtigt, Fotos der von ihm entworfenen Ware zu veröffentlichen.
12) Mitwirkungspflicht
12.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Ge-nehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefern-de Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden recht-lichen Bestimmungen geht.
12.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus erge-bende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die An-wendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
12.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am ver-einbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von al-len Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.
12.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden ge-sondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechen-den Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.
12.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer, Elektriker- Maler, Bodenlegerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszu-führen. Das Beschichtungsunternehmen ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Lie-ferant umgehend mit der Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und kosten beim Kunden einzufordern.
12.6 Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unter-fertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen.
Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
13) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich un-ter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichts-stand der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart.
14) Maßnahmen Zur Installation einer Flüssigen Bodenbeschichtung
14.1 Während der Installation und Aushärtungsphase Besteht Betretungsverbot, der Kunde muss dies gegebenenfalls anderen Handwerksbetrieben Weiterleiten.
14.2 Der Kunde hat dafür sorge zu tragen das Türen, Fenster Verschlossen werden kön-nen und eine Raumtemperatur von 17-26 grad herrschen.
14.3 Ein widerrechtliches Öffnen von Türen während der Aushärtungsphase verursacht staub und Beeinflusst das Design. Hier wird jegliche Reklamation Ausgeschlossen.
14.4 Wir erstellen Designböden die nach der Verarbeitung selbständig ihr Design verän-dern, somit können designwünsche berücksichtigt, jedoch nicht garantiert werden.
Jeder Designboden ist ein Unikat und wird Abweichungen von Musterplatten aufweisen, dies sind Keine Reklamationsgründe.
14.5 Ein Designboden Benötigt 14 Tage zur Kompletten Aushärtung, ist allerdings nach 24 stunden begehbar jedoch nicht Kratzfest. Für Beschädigungen innerhalb dieser 14 Tages Frist haftet der Auftraggeber.
14.6 Termingerechte Fertigstellung von Designböden ist Nahezu Unmöglich um das Per-fekte Ergebnis zu erzielen, da Umwelteinflüsse ein wichtiger Punkt sind.
Feinstaub, Luftfeuchtigkeit und Temperatur spielen dabei eine große rollen.
Desshalb Übernimmt der Verkäufer keine zusatzkosten anderer Handwerker oder Lieferanten.
14.7 Die Kosten für Schutzmaßnahmen sowie Ausführung (UV Schutz sowie im Außenbe-reich Schutz vor Wettereinflüssen oder Tieren) Trägt der Auftraggeber.